Müller-Horn
Rechtsanwältin / Fachanwältin in Lübeck für Erbrecht

Erbrecht

Wenn ein Angehöriger verstirbt, ist dies nicht nur mit Trauer verbunden, sondern die Aufteilung des Vermögens und Besitzes des Erblassers kann auch eine sehr streitige und nervenaufreibende Angelegenheit werden, die zu Spannungen innerhalb der Familie führt. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, kann es zu Auslegungsfragen kommen oder die Hinterbliebenen sehen die letztwilligen Verfügungen des Erblassers als ungerecht an. Hat der Erblasser zum Beispiel seinen Ehepartner oder seine Abkömmlinge enterbt, stehen Pflichtteilsansprüche im Raum, die es zu klären gilt. Wenn die Familienmitglieder sich um das Erbe des Verstorbenen streiten, muss letztendlich ein Gericht entscheiden, wie der Nachlass aufzuteilen ist. Hierzu sollte auf alle Fälle anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Auch zu Lebzeiten gibt es viele Gründe, rechtzeitig für den Erbfall Vorsorge zu treffen. Dazu empfiehlt es sich, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten und unterstützen zu lassen. Insbesondere auch wegen der Ausnutzung steuerlicher Freibeträge sollte darüber nachgedacht werden, gegebenenfalls Vermögen und Besitz auch schon zu Lebzeiten gegen Einräumung entsprechender Nutzungsrechte auf die künftigen Erben zu übertragen. Durch entsprechende Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Erbverträge und Einräumung von Nutzungsrechten können im Übrigen auch erhebliche Erbschaftssteuerbeträge eingespart werden.