Müller-Horn
Rechtsanwältin / Fachanwältin in Lübeck für Mediation

Mediation

Mediation ist ein vor- und außergerichtliches Verfahren, in dem Konflikte von Streitparteien außergerichtlich bearbeitet und einer Lösung zugeführt werden. In einem Mediationsverfahren wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung angestrebt, die von den Vertragspartnern persönlich erarbeitet und verantwortet wird. Bei der Konfliktbearbeitung und dem Erarbeiten einer rechtsverbindlichen Vereinbarung werden die Vertragspartner hierbei durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis, dem Mediator / der Mediatorin unterstützt.

Da die Parteien in einem Mediationsverfahren eigenverantwortlich Entscheidungen treffen, ist Voraussetzung hierfür, dass alle entscheidungsrelevanten günstigen oder ungünstigen Informationen von den Konfliktparteien erteilt werden und jeder Konfliktpartner genügend Raum erhält, seine Sichtweise und sein Interesse darzustellen. Aufgabe des Mediators / der Mediatorin ist es, für einen strukturierten Ablauf des Mediationsverfahrens Sorge zu tragen. Darüber hinaus bringt der Mediator / die Mediatorin auch sein / ihr Erfahrungswissen ein, so dass die Vertragsparteien letztendlich eine wechselseitig interessengerechte und faire Vereinbarung entwickeln können.